Kurz und knapp handelt es sich bei der Abgeltungssteuer in Deutschland um eine Steuer aus Kapitalerträge. Seit dem Jahr 2009 gibt es eine Steuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden sowie realisierte Kursgewinne.
Nicht vergessen werden dürfen dabei der Solidaritätszuschlag. Die Besteuerung hat sich jedoch seit 2018 geändert. Was genau unter der Steuer im Detail verstanden wird und worauf jeder achten sollte, zeigt der folgende Artikel.
Worum handelt es sich bei der Abgeltungssteuer?
Zunächst einmal ergibt es Sinn zu erklären, was genau hinter der Abgeltungssteuer steckt. Übrigens hatte die Einführung dabei einen Grund. Die Bundesrepublik wollte sich dadurch im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig halten. Vor allem im Bereich vom Steuersatz für Kapitaleinkünfte. Solche Gewinne mussten nämlich vor 2009 noch in der Steuer angegeben werden.
Allerdings wurde danach eine Abgeltungssteuer von 25 % eingeführt, welche den Menschen in Deutschland eine Steuererleichterung ermöglicht. Des Weiteren werden die Anfertigungen der Steuererklärung vereinfacht. Sie müssen dort nicht mehr erwähnt werden.
Worauf fällt die Abgeltungssteuer?
Ebenfalls interessant ist zu wissen, wo die Abgeltungssteuer gilt und wo nicht. Wer beispielsweise einem niedrigeren Steuersatz als 25 % unterliegt, muss mit keinem zusätzlich erhöhten Belastungen berechnen. Doch welche Kapitalerträge fallen unter dem Bereich „Abgeltungssteuer“? Anbei eine kleine Auflistung:
- Kapitallebensversicherung
- Bankeinlagen
- Anleihen
- Investmentfonds
- Dachfonds
- Finanzinnovationen
- Zertifikate ohne Kapitalgarantie
- Tipps, Details & Quelle: https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/steuern/abgeltungssteuer
Nicht vergessen werden dürfen dabei Zinsen. Und die wiederum gelten für Spareinlagen wie Girokonten, Tagegelder, Festgelder sowie Sparbuch. Ebenfalls mit inbegriffen sind Aktiendividenden sowie Kursgewinne aus Aktien, Anleihen und den bereits erwähnten Fonds.
Wie sieht es mit Erträgen aus dem Ausland aus?
- Auch in Deutschland müssen auf Kapitalerträge, die im Ausland erzielt wurden, Steuern gezahlt werden. Wer beispielsweise ein Depot oder Konto bei einer inländischen Bank hat, muss sich darum wenig kümmern.
- Die Beträge werden nämlich automatisch an das Finanzamt weitergegeben. Aber nur dann, sobald die Erträge über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen und ein Freistellungsauftrag erstellt wurde.
Schon anders sieht es aus, wenn sich das Konto oder Depot im Ausland befinden. Dort wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Davon betroffen sind unter anderem Kunden, welche ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto haben. Übrigens haben Führer eines Kontos oder Depots die Pflicht, ausländisch erwirtschaftete Kapitalerträge anzugeben. Selbes gilt für inländische Erträge.
Tipp: Die genaue Funktionsweise und Details zur Abgeltungssteuer in Deutschland können im Finanzlexikon online nachgelesen werden.
Höhe der Abgeltungssteuer
Allerdings ist die Abgeltungssteuer nicht alles was anfällt. Noch nicht erwähnt wurden dabei folgende Steuern:
1) Kirchensteuer
2) Solidaritätszuschlag
Die zusätzlichen Angaben erhöhen die Grundabgeltungssteuer 5,5 % von 25 %. Das bedeutet zusammengerechnet 1,375 %. Bei der Kirchensteuer sind es nochmal 9 %. Kapitalerträge werden folglich ohne Kirchensteuer mit 23,38 % versteuert. Je nach Bundesland kann es hier zu kleinen Unterschieden kommen.
Gibt es einen Freibetrag?
Wie bereits erwähnt fällt die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an, die den Freibetrag überschreiten. Heutzutage ist dieser bekannt unter dem Namen „Sparerpauschbetrag“. Dieser beträgt je Person und Jahr etwa 801 Euro. Bei verheirateten Paaren dürfen jährlich 1602 Euro unversteuert an Kapitalerträgen eingenommen werden.
- Wer beispielsweise in einem Jahr einen Betrag an 802 Euro einnimmt, muss insgesamt 1 Euro versteuern.
- Allerdings setzt das voraus, dass der Sparerpauschbetrag beantragt wurde. Möglich ist dies unter Erteilung eines Freistellungsauftrages oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Dieser wiederum kann direkt bei der Bank eingereicht werden. Geprüft wird das Ganze am Ende vom Finanzamt.
Tipps zur Abgeltungssteuer
Da das Thema Steuern und vor allem Abgeltungssteuer nicht ganz so einfach ist, empfiehlt es sich zu diesem Bereich ein paar Tipps zu holen. Anbei eine kleine Auflistung:
Erteilen des Auftrags
Ohne einen Freistellungsauftrag wird die Abgeltungssteuer automatisch eingezogen. Auch wenn die Beträge unter der bereits erwähnten Grenze von 801 Euro liegt. Es ist auch möglich bei Vergessen das Ganze bei der Einkommenssteuererklärung zurückzuholen.
Pauschbeträge bei Kindern
Selbst bei Kindern gilt die erwähnte Grenze von 801 Euro. Wer also zum Beispiel eine Geldanlage für die spätere Ausbildung tätigt, kann diese über die Steuer-ID des entsprechenden Kindes laufen lassen.
Mitteilung von Verlusten
Es kann immer passieren, dass die Betroffenen Verluste aus ihren Anlagen erwirtschaften. Auch diese sollte man unbedingt in der Steuererklärung angeben. Der große Nachteil wäre sonst, dass diese nicht mit den Erträgen an anderer Stelle verrechnet werden.
Steuersatz prüfen
Als letzter Tipp wird empfohlen den Steuersatz zu prüfen. Auch wenn der Satz unter den 25 Prozent liegt, sollte eine Steuererklärung eingereicht werden, falls Abzüge durch die Abgeltungssteuer wären.
Fazit
Darüber hinaus gibt es mit den Werbungskosten noch einen Sonderfall. Seit der Umwandlung im Jahr 2009 können keine Werbungskosten für Konten oder Depots mehr geltend gemacht werden. Allerdings wurde das Ganze mit einer Werbekostenpauschale erweitert. Ausnahmen gibt es jedoch nur bei Steuerpflichtigen, die sich unter den 25 Prozent bewegen.
Letztendlich wurde die Abgeltungssteuer ins Leben gerufen, um es Sparern und Anlegern leichter zu machen. Nicht verwechselt werden darf das Ganze mit der Kapitalertragssteuer. Das ist nochmal ein anderes Thema für sich.