Wenn Ihnen Ihr Strompreis zu hoch ist, sollten Sie den Stromanbieter wechseln. Das empfiehlt auch die Arbeiterkammer. Vor dem Wechsel steht ein genauer Strompreisvergleich.
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Warum bringt ein Wechsel so hohe Vorteile?
Die Anbieter stehen zueinander im harten Wettbewerb. Daher bieten sie unter anderem hohe Neukundenrabatte an. Im ersten Jahr können diese bis zu 90 % betragen. Manche Kunden wechseln daher jährlich den Anbieter und profitieren jedes Mal von diesem Rabatt.
Tipp: Es ist in jedem Fall sinnvoll, die aktuellen Konditionen und Details zum Thema Stromanbieter Vergleich & Wechsel in Österreich im Januar 2025 zu beachten!
Mit solchen günstigen Stromtarifen erringt der betreffende Stromanbieter zwar einen hervorragenden Platz im Strompreisvergleich, doch er macht keinen Gewinn mehr. Nach einigen Monaten nimmt das Unternehmen dieses Angebot vom Markt.
Auch deswegen ist ein permanenter Strompreisvergleich erforderlich. Es bietet dann ein anderes Unternehmen den günstigsten Stromtarif an.
In Österreich gibt es übrigens Differenzen bei den Strompreisen von bis zu 60 % – bei gleichen Bedingungen, wohlgemerkt. Das liegt an der Preispolitik der Anbieter.
Die größten Einsparpotenziale stellte E-Control im Jahr 2019 in Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten fest. Als teuerste Standardanbieter wurden im Ermittlungszeitraum (erstes Halbjahr 2019) die Kelag, die Energie AG und die Energie Steiermark ermittelt.
Achten Sie bei einem starken Neukundenrabatt auf den kWh-Preis im zweiten Vertragsjahr. Wenn das erste Jahr sehr stark rabattiert ist, erlangt der betreffende Anbieter im Strompreisvergleich einen sehr guten Platz, doch er könnte ab dem zweiten Jahr sehr teuer werden.
Solche Unternehmen setzen darauf, dass nur wenige Kunden wirklich den Vertrag vor Ablauf des ersten Jahres kündigen – aus schierer Bequemlichkeit. Wenn Sie hier unaufmerksam sind, droht eine gewaltige Kostenfalle.
Welcher Stromanbieter ist aktuell am günstigsten?
Wir geben an dieser Stelle keine konkrete Empfehlung ab, die wenige Wochen nach Erscheinen unseres Beitrages veraltet sein dürfte. Doch Sie können mit einem Strompreisrechner alle aktuellen Angebote jederzeit vergleichen.
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Dabei lassen sich auch Tarife mit Neukundenrabatt ausschließen, wenn Ihnen dieses Geschäftsmodell suspekt ist.
Gute Anbieter sind nicht nur im ersten Vertragsjahr günstig, sondern auf lange Sicht. Es gibt natürlich immer wieder Empfehlungen, die wir nur beispielgebend erwähnen:
- Eine Wiener WG oder Großfamilie mit 5.000 kWh/Jahr erhält im Oktober den günstigsten Strom von Grünwelt Energie.
- Ein Single mit sehr niedrigem Verbrauch (nur 1.500 kWh/Jahr) bezieht in Wien den günstigsten Strom von der oekostrom AG (Tarif „oekostrom smart“).
- Ein Paar mit relativ hohem Verbrauch (3.600 kWh/Jahr) sollte den Tarif „Vollstrom“ von Enstroga wählen.
Als generell dauerhaft günstige Anbieter gelten Verbund und Montana. Verbund rabattiert den Stromtarif im ersten Vertragsjahr, doch auch im zweiten Vertragsjahr bleibt er vergleichsweise günstig.
Montana bietet den Tarif Smart12 an, der auch ohne Neukundenrabatt wirklich preiswert ist. Sie müssen aber einen Strompreisrechner nutzen, um für sich den günstigsten Tarif zu finden.
In diesen geben Sie Ihre Haushaltsgröße, wenn möglich Ihren Verbrauch (der letzten Rechnung entnehmen) und Ihre Postleitzahl sowie einige Präferenzen wie Ökostrom oder keine Vorkasse ein. Dann sehen Sie eine Liste aller Anbieter, die in Ihrer Region Strom anbieten – sortiert nach Preis.
Wie viel kann ich durch einen Anbieterwechsel sparen?
Diese Zahlen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die österreichische Regulierungsbehörde www.e-control.at. Sie geht bei ihren Berechnungen von einem Vergleich zwischen dem Standardtarif Ihres regionalen Anbieters mit einem günstigen Wettbewerber aus.
Der Wiener Standardtarif ist Optima von Wien Energie. Anfang 2019 konnten Wiener Stromverbraucher durch einen Wechsel von diesem Tarif in den günstigsten Tarif eines Anbieters mit Neukundenrabatt bis zu 205 Euro sparen.
Im Oktober 2019 weisen viele Rechner ein Einsparpotenzial von bis zu 250 Euro pro Jahr und Haushalt aus. Auch hier gilt es, jeweils die aktuellen Zahlen zum Zeitpunkt des Vergleichs sowie für die eigene Region und den eigenen Haushalt bzw. das individuelle Verbrauchsverhalten zu berücksichtigen.
Wann sollte ich den Stromvergleich durchführen?
Es gibt durchaus Verbraucherexperten, die einen jährlichen Vergleich empfehlen. Das lohnt sich allerdings nur für Wechselwillige, die wirklich alljährlich einen neuen Vertrag abschließen möchten, und im Falle einer Strompreiserhöhung des eigenen Anbieters.
Doch nehmen Sie den Vergleich auf jeden Fall vor, wenn sich bei Ihnen etwas ändert – Sie also umziehen, Ihr Haushalt größer oder kleiner wird oder Sie ein neues, energieintensives Gerät wie eine große Kühltruhe anschaffen.
Beim Vergleich schätzen Sie zunächst Ihren Stromverbrauch bzw. entnehmen der letzten Jahresrechnung Ihre Verbrauchswerte. Bei der Schätzung helfen Ihnen die gängigen Strompreisrechner durch die Eingabe Ihrer Haushaltsgröße (Single, Paar, Familie mit 1 – 2 Kindern, Großfamilie oder WG). Wichtig ist der Verbrauch, weil viele Tarife danach gestaffelt sind. Ein Tarif, der bei einem Verbrauch von 3.000 kWh pro Jahr der günstigste ist, muss nicht der günstigste für einen Verbrauch von 2.000 kWh sein.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Es gibt einen Verbrauchs- und einen Grundpreis. Der Verbrauchspreis wiegt bei einem höheren Verbrauch schwerer. Die Grundpauschale ist für Sie wichtig, wenn Sie nur sehr wenig Strom verbrauchen. Das ist für Singles oder Personen mit mehreren Wohnsitzen bedeutsam.
Achten Sie weiters bei einem Stromanbieterwechsel neben dem Strompreis auch auf den Kundenservice des Stromanbieters. Es gibt Unternehmen, die nur deshalb niedrige Strompreise anbieten können, weil sie beim Service einsparen.
Bei Rückfragen oder Beschwerden steht Ihnen dann kein persönliches Kundenzentrum zur Verfügung: Sie müssen stattdessen eine kostenpflichtige Hotline wählen. Bei der Wahl der Stromtarife können Sie sich zwischen klassischen und indexgebundenen Varianten entscheiden. Indexgebundene Tarife sind flexibel. Das bedeutet: Der kWh-Preis ist nicht fix, sondern ändert sich regelmäßig, oft einmal pro Monat.
Er ist an die börsliche Strompreisentwicklung gebunden. Heuer sind die indexgebundenen Tarife günstiger als die klassischen Tarife. Sollen Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie die börsliche Strompreisentwicklung genau beobachten.
Sie ist schwer vorherzusehen. Einige indexgebundene Tarife sind mit einem Cap (einer Obergrenze) versehen. In diesem Fall steigen sie nicht über eine bestimmte Preisgrenze. Doch diese Sicherheit bezahlen Sie entweder mit einer höheren Grundpauschale oder mit einem höheren kWh-Preis, manchmal auch mit beidem. Sollten Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, dann wählen Sie einen klassischen Tarif, bei dem der kWh-Preis unabhängig vom börslichen Strompreis über die Vertragslaufzeit konstant bleibt. Es gibt diese Tarife auch mit einer Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel zwei bis drei Jahre.
Ökostromtarife vergleichen
Ökostrom stammt ganz oder überwiegend aus erneuerbaren Energien. Wer wirklich umweltfreundlichen Strom beziehen will, sollte auf das österreichische Umweltzeichen UZ46 achten.
Dieses tragen beispielsweise die Tarife des Familienunternehmens AAE Naturstrom. Hier stammt der Strom aus Wind- und Sonnenenergie. Sie können bei einem Strompreisvergleich gezielt nach Ökostromtarifen suchen. Diese sind praktisch immer günstiger als Tarife des regionalen Grundversorgers und oft nicht teurer als Tarife des konventionellen Stroms.
Nachtstromtarife
Für Gewerbekunden, bei denen Maschinen oder Kühlhäuser nachts Strom verbrauchen, aber auch für einige Privatkunden lohnen sich Nachtstromtarife.
Die Nachtspeicherheizung kann immer noch helfen, Strom einzusparen, auch wenn sie ein wenig aus der Mode gekommen ist. Voraussetzung für einen Nachtstromtarif sind zwei Zähler für Tag- und für Nachtstrom. Der Nachtstrom ist günstiger, doch es gibt Standardtarife, die insgesamt günstiger sind. Ein Nachtstromtarif lohnt sich daher nur, wenn Sie nachts wirklich viel Strom verbrauchen.
Wärmepumpenstrom
Wärmepumpen sind eine kostengünstige und umweltfreundliche Heizungsvariante. Viele Energieversorger unterstützen sie mit gesonderten Stromtarifen für die Wärmepumpe.
Hierfür ist wiederum ein gesonderter Zähler für die Wärmepumpe erforderlich (wie beim Nachtstrom). Sie müssen allerdings überprüfen, ob der gesamte Strompreis dadurch sinkt. Es ist möglich, dass sich so ein Tarif nur rechnet, wenn die Wärmepumpe wirklich für eine größere Gebäudeeinheit arbeitet (mindestens großes Eigenheim, besser ab Zweifamilienhaus oder Gewerbegebäude) und daher viel Strom benötigt. Ansonsten könnte ein Standardtarif günstiger sein.
Photovoltaik-Einspeisetarife
Sollten Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben und damit über Ihren Eigenbedarf hinaus Strom erzeugen, so können Sie diesen an einen Stromanbieter verkaufen.
Die Firmen zahlen dafür aber unterschiedlich hohe Preise. Oft erhalten Sie für die eingespeiste kWh deutlich weniger als für eine bezogene kWh. Vergleichen Sie daher solche Angebote gut.
Wie wechseln Sie den Stromanbieter?
Der Wechsel ist einfach und geht schnell. Sie wählen in einem Vergleichsportal einen neuen Tarif und Anbieter aus und bitten um einen Stromvertrag. Im Antrag geben Sie Ihre persönlichen Daten inklusive Ihres bisherigen Anbieters, Ihres Jahresverbrauchs, Ihres Zählerstands und Ihrer Zählpunktbezeichnung an.
Letztere hat 33 Stellen und beginnt mit AT00. Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung. Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung Ihres alten Vertrages und informiert den Netzbetreiber. Ihre Stromversorgung ist durchgehend gesichert, das ist gesetzlich so geregelt.
Es gibt auch keinerlei bauliche Änderungen etwa an Ihrem Zähler. Allerdings kann der neue Vertrag erst beginnen, wenn der alte fristgemäß gekündigt wurde. Darüber informiert Sie der neue Anbieter. Sie können die Kündigungsfrist, die sich zwischen den Lieferanten unterscheidet, auch Ihrem Vertrag entnehmen. Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Zusammensetzung des Strompreises
Sie sollten wissen, dass der Strompreis aus drei Komponenten besteht:
- Energiepreis: Das ist der Preis für die Erzeugung des Stroms. Er hängt von den Erzeugerkosten ab, die bei konventionellem Strom auch von Rohstoffkosten abhängen. Die Anbieter legen den Energiepreis auf den gesamten Strompreis als Grundpauschale und Verbrauchspreis in ct/kWh um. Hier gibt es gleichzeitig die größten Unterschiede zwischen den Anbietern und Tarifen.
- Netzgebühren: Strom muss über Leitungen transportiert werden, wofür die Betreiber des Stromnetzes Netzgebühren verlangen. Diese haben nichts mit der Erzeugung des Stroms, sondern mit den Kosten für den Netzausbau und die Wartung des Netzes zu tun. Ihr Stromanbieter kann diese Kosten auch nicht beeinflussen. Sie werden durch die Regulierungsbehörde E-Control festgelegt.
- Steuern und Abgaben: Auf Strom entfallen wie auf alle Produkte und Dienstleistungen Steuern sowie einige spezielle Abgaben, die ebenfalls durch Ihren Anbieter nicht zu beeinflussen sind. Diese Bestandteile des Strompreises bestimmte der Staat. Eine der Abgaben ist beispielsweise die Ökostrompauschale, die dem Ausbau der erneuerbaren Energien dient. Sie wird seit 2012 erhoben. Unter bestimmten Umständen können Sie sich hiervon befreien lassen.
Wie können Sie sich von der Ökostrompauschale befreien lassen?
Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit, eine Befreiung von der Ökostrompauschale zu beantragen.
Die Befreiung kann bei entsprechendem Einkommensnachweis folgenden Gruppen gewährt werden:
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhife
- Pensionisten
- Studenten
- Bezieher von Pflegegeld
Die Ökostrompauschale ist ein Pauschbetrag, der in den vergangenen Jahren bei durchschnittlich 30 bis 35 Euro pro Jahr und Haushalt lag. Zusätzlich gibt es noch einen Ökostromförderbeitrag, der verbrauchsabhängig berechnet wird. Hiervon ist keine Befreiung möglich.
Die Befreiung von der Ökostrompauschale gilt für Haushalte, die auch für die Fernsprechentgelte einen Zuschuss erhalten. Sie wird nur für einen Wohnsitz (den Hauptwohnsitz) gewährt.
Die Stromrechnung muss hierfür auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein, der auch die zu befreiende Wohnung tatsächlich selbst nutzt. Für eine Untervermietung bzw. Fremdnutzung gibt es keine Befreiung (Vorschiebeverbot). Auch muss die Wohnung zu Wohn- und nicht zu Geschäftszwecken genutzt werden. Der Antrag auf die Befreiung geht an den GIS (Gebühren Info Service). Es sind Angaben zur Person, zum Zählpunkt und zur Stromrechnung erforderlich. Eine Befreiung gilt dann ab dem folgenden Monatsersten für die Dauer des Einkommensnachweises und maximal fünf Jahre. Der GIS teilt dem Stromanbieter die Befreiung mit, der daraufhin die Rechnung um die Ökostrompauschale senkt.