Anmeldung eines freien Gewerbes
Erforderliche Anmeldungsbedingungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Guter Leumund
- Ad Insolvenz: Die Konkurseröffnung ist kein Ausschlussgrund mehr, nur mehr die Nicht-Eröffnung eines Konkurses mangels Vermögens. Dies aber nur so lange, wie dieser Umstand in der Insolvenzdatei des Bundesministerium für Justiz eingesehen werden kann, somit 3 Jahre
- Ad Insolvenz: Die Konkurseröffnung ist kein Ausschlussgrund mehr, nur mehr die Nicht-Eröffnung eines Konkurses mangels Vermögens. Dies aber nur so lange, wie dieser Umstand in der Insolvenzdatei des Bundesministerium für Justiz eingesehen werden kann, somit 3 Jahre
- Nicht erforderlich sind
- gewerberechtliche Voraussetzungen (Befähigungsnachweis)
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