Was bedeutet fachlich einschlägige Tätigkeit?
Darunter ist eine Tätigkeit zu verstehen, die geeignet ist, sich die Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen, die zur selbstständigen Ausübung des Gewerbes des Vermögensberaters erforderlich sind.
Diese Voraussetzungen liegen in jedem Fall bei einer einschlägigen Beschäftigung in der Vermögensberatung selbst (bei einem Beratungsunternehmen, in der entsprechenden Abteilung einer Bank, einem WPDLU etc.) vor. Die Dauer der Tätigkeit ist ausbildungsabhängig und liegt zwischen 1 bis 2 Jahren Berufserfahrung
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