Umfrage "Neue Medien und Arbeit" - Bitte um Teilnahme
Am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt wird zur Zeit eine Online-Umfrage durchgeführt. Deren Gegenstand ist die Mediennutzung (v. a. Neue Medien wie Computer, Handy usw.) bei der Arbeit. Die Umfrage richtet sich an berufstätige Menschen, die für ihre Arbeit Neue Medien verwenden. Sofern dies auf Sie zutrifft, bitten wir Sie um Beantwortung des Online-Fragebogens (Dauer ca. 15 Minuten).
Der Link zur Umfrage lautet: https://wwwu.uni-klu.ac.at/limesurvey2011/index.php?sid=17572
Die Umfrage ist bis einschl. 17.02.12 aktiv. Sämtliche Daten werden anonym erhoben, ausgewertet und präsentiert. Es sind keinerlei Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich.
Was haben Sie davon? Erfahrungsgemäß führt das Beantworten der Umfrage dazu, das eigene Mediennutzungsverhalten kritisch zu hinterfragen. Damit sind oftmals persönliche Einsichten verbunden, welche sich positiv auf die Arbeit oder die eigene Work-Life-Balance auswirken. Ganz nebenbei erweisen Sie der Wissenschaft einen großen Dienst.
Vielen Dank für Ihr Interesse und die Teilnahme an der Studie!
Kontakt: Mag. Dr. Caroline Roth-Ebner, caroline.roth@uni-klu.ac.at; Tel: 0043(0)463/2700-1811.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nunmehr auch über die Bank Austria Finanzservice GmbH erhältlich
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet vollständigen Versicherungsschutz für Vermögensberater und ist als Pflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung im Bereich Lebens- und Unfallversicherung geeignet.
Diese Pflichtversicherung ist auch erweiterbar für Vermögensberater, die Versicherungsvermittlung in Vollkonzession anbieten.
Eckdaten zur Versicherung
- Risikoträger: Dual Deutschland
- Vierteljährliche Netto-Mindestprämie: EUR 166,25
- Deckungssummen: EUR 1.500.000 für Versicherungsvermittlung EUR 250.000 für Finanzdienstleistung
- Laufzeit: 3 Jahre
- Nachhaftung: 3 Jahre Vermögensberater / 5 Jahre Versicherungsvermittler (6 Jahre bei Gewerbeauflösung)
Alle Kooperationspartner der Bank Austria Finanzservice GmbH können die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Wertpapiervermittler fix - Göltl erzielt Erfolg für Mitglieder und Finanzmarkt Österreich
Mitglieder vor Erwerbslosigkeit bewahrt
Seit Beginn der finanzpolitischen Debatte im Herbst 2008, aufgrund welcher die rund 5.000 österreichweit tätigen Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) sogar von der Abschaffung ihres Gewerbes und somit von einem Verlust ihrer Erwerbstätigkeit bedroht waren, setzte sich Obmann KommR Wolfgang K. Göltl für den Weiterbestand der Berufsgruppe ein. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens konnten viele Anregungen seitens der Interessenvertretung zur Verbesserung des Gesetzesentwurfes erfolgreich eingebracht werden.
Wertpapiervermittler - die wesentlichen Eckpunkte:
Eintrag im FMA-Register
WPV müssen im öffentlichen Register bei der FMA eingetragen sein. Die Eintragung hat seitens des Wertpapierdienstleistungsunternehmens bzw. der -firma unverzüglich zu erfolgen. Verstöße seitens des haftenden Unternehmens werden mit einer Geldstrafe bis zu EUR 50.000 geahndet.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Gewerbliche Vermögensberater haben zur Ausübung des Gewerbes als WPV eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 1.111.675,-- pro Schadensfall bzw. EUR 1.667.513,-- für alle Schadensfälle eines Jahres mitsamt einer fünfjährigen Valorisierung abzuschließen.
Wiederholende Schulungen zur Qualitätssicherung
Wertpapiervermittler oder gewerbliche Vermögensberater, wenn diese als Wertpapiervermittler tätig sind, haben sich ab der Eintragung dieser Tätigkeit in das Gewerberegister regelmäßig, spätestens jeweils innerhalb von drei Jahren, einer Schulung zu unterziehen. Auch ein bloß einmaliger Verstoß gegen diese Verpflichtung hat den Berechtigungsentzug zur Folge.
Der Berechtigungsumfang umfasst die Vermittlung und Beratung von Wertpapieren und Fondsprodukten – soweit dies im Konzessionsumfang des Auftraggebers gedeckt ist. Wertpapiervermittler sind zu einem Wissensnachweis und laufender Weiterbildung für den Vertrieb im Auftrag von Wertpapierfirmen (WPF) oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) verpflichtet. Durch die Qualitätsverbesserung der Beratung durch die Wertpapiervermittler sind positive Auswirkungen insbesondere für private Investoren und Kleinanleger zu erwarten.
Tätigkeit für maximal 3 Unternehmen
Neu ist, dass künftige Wertpapiervermittler nicht nur für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, sondern auch für Wertpapierfirmen arbeiten können – nicht jedoch für Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen. Gewerbliche Vermögensberater dürfen nicht gleichzeitig als WPV und vertraglich gebundenen Vermittler (vgV) auftreten. Dies galt auch bereits für die Tätigkeit der FDLA.
Offenlegung und Haftung
Der Wertpapiervermittler hat dem Kunden seinen Geschäftsherrn eindeutig offen zu legen und auf die Eintragung bei der FMA hinzuweisen. Erfolgt durch den Wertpapiervermittler keine eindeutige Offenlegung des vertragsgegenständlichen Geschäftsherrn, so haften alle eingetragenen Geschäftsherren solidarisch.
Solidarhaftung noch offen
Dies bedeutet für die Wertpapierunternehmen nicht nur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, sondern erhöht auch das Prozessrisiko für Kunden und Wertpapierunternehmen. Im Vorfeld eines Anlegerprozesses muss künftig nämlich bewiesen werden, ob der Wertpapiervermittler korrekt offengelegt hat oder nicht. In diesem Bereich besteht noch Handlungsbedarf, um gemeinsam mit dem Gesetzgeber eine praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten.
Göltl: “Wir haben dazu eine Alternative vorgeschlagen, welche Kunden eine Haftungssicherheit gibt, ohne die Wertpapierunternehmen in eine unkalkulierbare Solidarhaftung zu zwingen. Unser Vorschlag ist eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für jeden Wertpapiervermittler. Damit entstünde ein höherer Haftungsfonds, als die Haftung von zwei unbeteiligten Wertpapierunternehmen erreichen kann.“
Längere Öffnungszeiten im SVA Beratungszentrum
Unternehmer, haben oft wenig Zeit, sich um ihre persönlichen Angelegenheiten zu kümmern. Um gerade in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld den Versicherten noch mehr Service zu bieten, haben die beiden Obmannstellvertreter der Sozialversicherungsanstalt Dr. Martin Gleitsmann und KommR Wilhelm Turecek eine Initiative gestartet:
Kurzarbeit Neu
Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Ziel ist es, die Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern. Mit Kurzarbeit kann ein zeitlich begrenzter Engpass infolge eines vorüber gehenden Ausfalls von Aufträgen oder von Zulieferungen bzw. Betriebsmitteln überbrückt und für die Qualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer genutzt werden.
Die Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber anstelle des Arbeitsverdienstes für jede Ausfallstunde eine Kurzarbeitsunterstützung bzw. für jede für Qualifizierung verwendete Ausfallstunde eine Qualifizierungsunterstützung. Durch die Förderung des Arbeitsmarktservices (AMS) werden dem Arbeitgeber die Kosten der Kurzarbeitsunterstützung bzw. der Qualifizierungsunterstützung in Höhe der pro Ausfallsstunde festgelegten Pauschalsätze ersetzt.
Finanzdienstleistungsassistent – deleted or reloaded?
Im Zuge der Turbulenzen auf den Finanzmärkten der letzten Monate wurde auch die Rolle der Vermittler von Finanzmarktprodukten kritisch hinterfragt. In der politischen Debatte wurden dabei insbesondere die Finanzdienstleistungsassistenten, zum Teil polemisch als kaum ausgebildete „Keiler“ dargestellt, als Problem ausgemacht und unter anderem die Forderung erhoben, diese Berufsgruppe gänzlich abzuschaffen.
Der folgende Beitrag stellt zu Beginn die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungsassistenten dar und korrigiert dabei einige der in der öffentlichen Debatte vorgetragenen Vorurteile gegen diese Berufsgruppe, untersucht dann in weiterer Folge die (verfassungs-)rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen einer solchen Abschaffung eines gesamten Berufsstands und zeigt schließlich mögliche Alternativen zu dieser radikalen und – wie im Beitrag aufgezeigt wird – rechtlich und wirtschaftlich höchst problematischen Maßnahme auf.
KV für Dienstleistung, Information und Consulting steht
Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe sowie in Dienstleistung, Information und Consulting sind abgeschlossen. Die Erhöhung der Gehälter beträgt zwischen 3,5 und 3,6 Prozent.
Die aktuelle Gehaltstabelle können Sie als pdf-File herunterladen. Das Verhandlungsprotokoll steht Ihnen hier (pdf) als Download zur Verfügung.
VAG Novelle 2008: Das Ende der Vermittlung für fondsgebundene Lebensversicherungen
Ein Artikel von Dr. Winternitz über die geplante und bis zur neuen Regierung auf Eis gelegte VAG Novelle.
NEWS zum Thema "Nebengewerbe"
Der Erlass (NR aus Erlass) vom 21.11.2005 wurde vom Verfassungsgerichtshof am 21.6.08 als Verordnung klassifiziert und daher mangels gehöriger Kundmachung als rechtswidrig aufgehoben. Hier finden Sie das Urteil des VFGH aus dem RIS.
Erste Lehrlinge feiern Abschluss als „Finanzdienstleistungskaufmann/-frau“ - Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister lädt zum Experten-Gespräch
Die Kombination von praxisorientierter Ausbildung im Betrieb und Wissensvermittlung in der Berufsschule im Rahmen einer Lehre ist in einigen Bereichen der Finanzbranche – u.a. bei Banken und Versicherungen - bereits erfolgreich erprobt. Neu ist die umfassende, dreijährige Ausbildung zum/zur Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Dauer der Lehre nach Matura: 2 Jahre): Ausbildende Betriebe können Banken, Finanzdienstleistungs- und Vermögensberatungsunternehmen, Fondsgesellschaften, Leasing-, Versicherungs- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen sein. Die ersten AbsolventInnen haben im Juli 2008 ihre Lehrabschlussprüfung hinsichtlich ihres organisatorischen, kaufmännischen, branchenspezifischen Know-hows sowie ihrer Fähigkeiten in der Kundenberatung und im Sales Management abgelegt und ziehen eine durchwegs positive Bilanz.
Die Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien nahm die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung der ersten Lehrlinge zum Anlass, am 9. Juli 2008 Experten aus der Finanzbranche zu einem Fachgespräch in die Erste Bank Lounge einzuladen. Im Rahmen eines exklusiven Abendessens präsentierte sie einen ersten Erfahrungsbericht zum neuen Lehrberuf, im Anschluss wurden Fragen sowie Anregungen zu diesem Ausbildungsmodell diskutiert.

- Finanzdienstleisterkauffrauen Doris Hauer und Jacqueline Menzel (Mitte) mit Lehrherrn Mag. Weckowski/BSG, FV-Obmann KommR Göltl, FG-Obmann KommR Stabauer und dem Wiener FG-Geschäftsführer Plesnik (v.l.).
Lehrlinge als kritische Instanz für Unternehmen - Lehre als Karriere-Sprungbrett
„Junge Menschen sind in Bezug auf Strukturen und Abläufe besonders kritisch: Die Ausbildung junger Menschen hilft, das eigene Unternehmen fit zu halten und am Puls der Zeit zu bleiben“, bringt der Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister KommR Wolfgang K. Göltl die Vorteile ausbildender Betriebe auf den Punkt. Ein weiteres Argument für die Lehrlingsausbildung sieht KommR Wolfgang P. Stabauer, Obmann der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister, darin, dass Lehrlinge das Unternehmen von Grund auf kennen lernen, sich dadurch stark mit diesem identifizieren und somit eine hohe Motivation mitbringen. Die Lehrlingsausbildung erspart zudem die oftmals teure und mühevolle Suche, Einarbeitungs- und Qualifizierungsphase von externen Fachkräften.
Dass eine Lehre wiederum für junge Menschen Sprungbrett für eine erfolgreiche Karriere sein kann, verdeutlicht die Statistik des Instituts für Bildungsforschung (IBW) „Lehrlingsausbildung im Überblick“ aus dem Jahr 2007: Rund 35 Prozent der heimischen Führungskräfte in großen Unternehmen haben eine Lehre absolviert, in Klein- und Mittelunternehmen sind es sogar an die 50 Prozent. Top-Mitarbeiter sind somit nicht unbedingt Studienabsolventen mit oft hohen Ansprüchen - sondern junge Menschen, die von Unternehmern selbst herangebildet wurden.
Neue Lehrlingsförderung: Attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmer
Um Unternehmern die Lehrlingsausbildung zu erleichtern, hat sich die Wirtschaftskammer für eine weitere Vereinfachung der Rahmenbedingungen engagiert, die mit der „Lehrlingsförderung neu“ umgesetzt wird. Denn der Bedarf an professionellen, praxisorientiert ausgebildeten Experten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Insbesondere gilt dies für den Finanzdienstleistungsbereich: Ein wesentlicher Grund dafür ist der weit gehende Rückzug des Staates aus der sozialen Verantwortung und die notwendige Eigenverantwortung jedes Einzelnen hinsichtlich seiner finanziellen Zukunftsvorsorge und Absicherung.
Ruhendmeldung durch Versicherungsvermittler und Immobilientreuhänder
Nach der Gewerbeordnungsnovelle sind Ruhendmeldungen für Versicherungsvermittler und für Immobilientreuhänder bei der Gewerbebehörde vorzunehmen (nicht mehr bei der Wirtschaftskammer; § 93 Abs. 2 bis 4 idF GRNov 2007). Auch sind für diese Gewerbe rückwirkende Ruhendmeldungen (und Wiederbetriebsmeldungen) nicht mehr zulässig.
Nähere Informationen
Neue Website für Verbraucherrechte und Finanzdienstleistungen
Das von der Europäischen Kommission unterstützte Projekt „www.dolceta.eu“ stellt im Internet Informations-, Beratungs- und Trainingstools für Verbraucher zur Verfügung.
Verbraucher benötigen Basiswissen, um Finanzdienstleistungen zu verstehen und diese sowie ihre Rechte als Konsumenten optimal nutzen zu können. Verbraucherbildung hinsichtlich Finanzdienstleistungen, die im täglichen Leben eine wichtige Rolle spielen, stehen daher derzeit im Fokus der Tätigkeiten der Europäischen Kommission. Denn viele Menschen wissen nicht, wie man z.B. einen Kredit aufnimmt, den Zinssatz berechnet oder an wen sie sich bei hoher Verschuldung wenden können. Es gibt viele Regeln und Gesetze, um Verbraucher zu schützen, aber meistens sind diese wenig oder gar nicht bekannt.Auf der Website www.dolceta.eu werden Themen wie Kaufvertrag, Produktsicherheit, Geldanlagen, Kreditwesen, Binnenmarkt oder Budgetplanung jeweils länderspezifisch aufbereitet und näher erläutert. Praktische Beispiele und Übungen ergänzen die theoretischen Erklärungen, um so das Verständnis der oft komplexen Thematik zu erleichtern.
Gute Aussichten für Österreichs Versicherungswirtschaft
Insgesamt vermerkt die österreichische Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr eine Steigerung der Prämieneinnahmen um 1,9 Prozent auf 15,878 Milliarden Euro. Für das abgemilderte Wachstum war vor allem der Rückgang an Einmalerlägen in der Lebensversicherung verantwortlich. Auf der Leistungsseite mit einer Steigerung von 10,7 Prozent auf 10,709 Milliarden Euro schlugen primär die hohen Zahlungen aus abreifenden Lebensversicherungen durch. Nach vorläufigen, ersten Prognosen wird das Gesamtprämienaufkommen 2008 wieder um etwa 1,9 Prozent ansteigen.
Lebensversicherung
Mit einem Plus von 0,4 Prozent erhöhte sich das Prämienvolumen der Lebensversicherung 2007 auf 7,208 Milliarden Euro. Rückgänge bei Einmalerlägen und bei der reinen Rentenversicherung wurden durch besonders hohe Zuwächse in der fondsgebundenen Lebensversicherung (25,9 Prozent) und in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (17,0 Prozent) aufgefangen. Die laufenden Prämien kamen gegenüber dem Vorjahr auf ein Plus von 2,8 Prozent.
Dem gestiegenen Prämienvolumen stehen hohe Leistungen aus abreifenden Verträgen - ausgelöst durch die Einführung des Einmalerlages mit 10-jähriger Laufzeit im Jahr 1997 - gegenüber. Insgesamt wurden 4,919 Milliarden Euro, das entspricht einer Steigerung von 23,9 Prozent, an die Kundinnen und Kunden der Lebensversicherung ausbezahlt. Für 2008 dürfte sich in der Lebensversicherung ein Wachstum von etwa einem Prozent ergeben.
Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung versteht sich in Österreich als komplementärer Partner der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Sonderklassehonorare trägt sie wesentlich zum Erhalt erstklassiger Medizin für alle Österreicher bei. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Qualität des heimischen Gesundheitssystems geleistet. Für 2007 weist die private Krankenversicherung ein voraussichtliches Plus von 3,2 Prozent auf 1,483 Milliarden Euro auf. Die Leistungen nahmen um 2,9 Prozent auf 1,026 Milliarden Euro zu. Eine erste Prognose weist für die Krankenversicherung 2008 ein Wachstum von rund 3,1 Prozent aus.
Schaden-Unfallversicherung
Das Prämienvolumen der Schaden-Unfallversicherung (inklusive Kfz-Haftpflichtversicherung) wuchs 2007 auf 7,187 Milliarden Euro an und zeigt somit eine Steigerung von 3,1 Prozent. Das durch die Zunahme an Naturkatastrophen bereits hohe Niveau der Versicherungsleistungen in der Schaden-Unfallversicherung erfuhr 2007 abermals eine Steigerung um 1,3 Prozent auf 4,764 Milliarden Euro. Für 2008 wird ein Prämienwachstum der Schaden-Unfallversicherung um ca. 2,6 Prozent prognostiziert.
Quelle: Versicherungsverband Österreich (VVO)
WAG 2007 - die neuen Marktregeln für Finanzdienstleister
Mit dem am 1. November 2007 in Kraft tretenden WAG 2007 wird die MiFID samt Ausführungsrichtlinie unter Bedachtnahme auf die Durchführungsverordnung in das österreichische Recht umgesetzt. Neben den reinen Umsetzungsbestimmungen enthält das neue Gesetz auch Änderungen der Konsumentenschutzbestimmungen und anderer nicht von der MiFID berührter Rechtsbereiche.

