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Richtigstellung falscher Berichterstattung seitens Fonds Professionell online

Fonds professionell online hat in einem diesbezüglichen Artikel allerdings falsche Aussagen verbreitet sowie die Aktivitäten der Wirtschaftskammer in einem falschen Licht dargestellt.

Finden Sie im Anschluss die Richtigstellung der Tatsachen.

Zitat "Fonds professionell online":

"...Diese Entscheidung ist nicht nur für die FMA unangenehm, sondern auch für die Interessenvertretung der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer. Diese heftet sich zwar nun den Erfolg  an die eigenen Fahnen, ......, unterschlägt dabei jedoch die Tatsache, dass sie ursprünglich geraten hatte, der Aufforderung der FMA Folge zu leisten und nichts dagegen zu unternehmen - obwohl schon im Vorfeld der Bescheiderlassung eine heftige, auch medial geführte Debatte darüber ausgebrochen war, ob die Behörde überhaupt zu solch einem Vorgehen berechtigt sei...."

 

Chronologischer Überblick zur Abfolge der gesetzten Maßnahmen im Hinblick auf die FMA-Kundendatenabfrage:

5. März 2009:
FMA fordert 35 Wertpapierunternehmen zur Übermittlung von Kundendaten auf.

10. März 2009: Pressemeldung des Fachverbands Finanzdienstleister
Auszug aus dem Inhalt: "Die Übermittlung personenbezogener Daten darf nur dann verlangt werden und tatsächlich erfolgen, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Die Daten müssen von der FMA tatsächlich zur Aufgabenerfüllung benötigt werden."

9. April 2009:
Die FMA versendet die Bescheide zur Aufforderung der Kundendaten.

Letzte Aprilwoche 2009:
Alle Wertpapierfirmen werden über die Beschwerde von Superfund durch RA Dr. Brandl informiert und es wird Ihnen angeboten, in offener Frist sich der Beschwerde anzuschließen. Dies war rechtlich mindestens bis 21. Mai 2009 möglich.

Auszug aus dem Text:
"Wir bitten Unternehmen, die Interesse an einer Beschwerde gegen die Kundendatenanforderung haben, sich bei uns zu melden. KR Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister dazu: „Es ist wichtig im Sinne der gesamten Branche, wenn sich möglichst viele Unternehmen an dieser Aktion beteiligen."

28. April 2009:
Die Bescheidbeschwerde erhält aufschiebende Rechtswirkung der Fachverband in einer Pressemitteilung dazu:
"Einen Etappensieg konnte in dieser Angelegenheit Rechtsanwalt Ernst Brandl erzielen: Der von ihm eingebrachten Beschwerde, an der sich der Fachverband Finanzdienstleister beteiligt hat, wurde aufschiebende Wirkung bis 8. Mai zugesprochen. Zu diesem Teilerfolg im Sinne der Wertpapierunternehmen gratulieren wir Dr. Brandl".

08. Juni 2009:
FMA schreibt die Kunden an. Der Fachverband dazu in einer Pressemitteilung: "Obwohl wir rechtliche Bedenken gegen diese Maßnahme haben, sehen wir dem Ergebnis positiv entgegen".

03. Dezember 2009:
Der Fachverband verkündet unwidersprochen und mit medialem widerhall, "Untersuchung der Finanzmarktaufsicht bestätigt: Wertpapierunternehmen arbeiten sauber".

15.12.2009:
Öffentliche Verhandlung zur Beschwerde über die Kundendatenabfrage beim VfGH. Der Fachverband berichtete darüber.

25.12.2009:
Die Entscheidung des VfGH wird öffentlich. Besonders auffallend sind dabei folgende Aussagen des VfGH:

"Das Grundrecht auf Datenschutz ist im Zusammenhang mit Wirtschaftsdaten daher so zu verstehen, dass die Erhebung von Wirtschaftsdaten, an denen die Wirtschaftssubjekte ein schutzwürdiges Interesse haben, gemäß § 1 DSG iVm Art. 8 Abs. 2 EMRK jedenfalls nur dann zulässig ist, wenn eine zur Datenerhebung ermächtigende Norm den Eingriff gestattet, dieser einem der enumerativ aufgezählten Eingriffsziele dient und auf das Erforderliche beschränkt, geeignet und verhältnismäßig ist." 

"Ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz ist - neben anderen Voraussetzungen - nur dann zulässig, wenn dieser Eingriff erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist. Dies ist hier nicht der Fall"

"Dem Umstand, dass die Erhebung von Kundendaten, vor allem aber die persönliche Befragung der einzelnen Kunden geeignet ist, das Vertrauen der Kunden in die Seriosität des Unternehmens, dem sie ihr Geld anvertraut haben, zu erschüttern, kommt besonderes Gewicht zu."

> Das Urteil des VfGH im Volltext finden Sie hier
> Zur Pressemitteilung