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Einführung der Befähigungsnachweisverordnung

Die Berufsgruppe hat - auch im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes – die Einführung eines Befähigungsnachweises erwirkt, der ja nach der Gewerberechtsnovelle 97 außer Kraft gesetzt war. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erarbeitete schließlich in enger Kooperation mit der Berufsgruppe Vermögensberater die neue Befähigungsnachweisverordnung für Gewerbe gemäß § 127 Zi 17.

Diese setzt eine qualifizierte Ausbildung, mehrjährige Praxis und die Ablegung der Befähigungsprüfung für die Berufsausübung als Vermögensberater, Hypothekar- und Personalkreditvermittler voraus. Sie dient somit als Sicherung des Qualitätsnachweises und damit verbunden der Imageverbesserung und höheren Anerkennung des Berufsstandes der Finanzdienstleister in der Öffentlichkeit.

Hier finden Sie die aktuelle Befähigungsnachweisverordnung (.pdf, 0,07MB)

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