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Angestellte in Gewerbe und Handwerk, Information und Consulting erhalten 3,65 % mehr Gehalt

Verbesserung bei Anrechnung der Karenzzeiten

Die Mindestgrundgehälter der etwa 130.000 Angestellten im Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung und in Information und Consulting  steigen  ab 1.1. 2012 um 3,65 %. Für Angestellte der Verwendungsgruppe I steigen die Mindestgehälter um 4,1 %. Darauf konnten sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), und die Bundessparten Gewerbe und Handwerk und Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) einigen.

Zudem wurde vereinbart, das für die Verwendungsgruppe II, in der sehr viele Angestellte eingestuft sind, noch im Jahr 2012 ein Mindestgrundgehalt von 1.300.- Euro umgesetzt wird

Im rahmenrechtlichen Teil wurde vereinbart, dass die erste Karenz im bestehenden Dienstverhältnis auch für Vorrückungen im Ausmaß von 10 Monaten angerechnet wird. Dieses Höchstausmaß gilt auch bei Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater.

"Der Abschluss zeigt, dass sich die Beschäftigten dieser Wirtschaftsbereiche, die von zahlreichen Klein- und Mittelbetrieben geprägt ist, auf die sozialpartnerschaftliche Lösungskompetenz verlassen können und eine kontinuierliche Gehaltsentwicklung gesichert bleibt", so die Verhandlungsführer der WKO Andreas Lahner und der GPA-djp Norbert Schwab, Betriebsratsvorsitzender der Salzburger Abfallbeseitigung GmbH.

> Kurzzusammenfassung
> Unterfertigtes Protokoll 2012
> Gehaltstabelle Nichtmetall 2012