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Unverbindliche Kalkulations- und Honorarrichtlinien 2008 (KHR 2008)

 

Hier finden Sie die KHR 2008 (.pdf, 1,56MB) und

den Anhang 2 (.xls, 1,2MB) als Hilfestellung der Berechnung ihres Honorarsatzes.

Das Ziel der KHR 2008 ist es, den Mitgliedern der Fachgruppe Finanzdienstleister (in der Folge kurz Finanzdienstleister) eine allgemeine rechtliche Hilfestellung für Honorarvereinbarungen und -abrechnungen zu geben. Immer mehr Finanzdienstleister beschäftigen sich in letzter Zeit mit dem Thema Honorarverrechnung. Die KHR 2008 sollen Finanzdienstleister daher bei der Erstellung eigener Honorarsätze unterstützen, wobei es insbesondere Ziel der KHR 2008 ist, einen Beitrag zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Beurteilung der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit bei der Kalkulation von Honoraren in der Finanzdienstleistungsbranche zu leisten.

Die KHR 2008 sind eine unverbindliche Empfehlung und eine freiwillige Hilfestellung für die Mitglieder der Fachgruppe.