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Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensberater

Der Umfang der gewerblichen Vermögensberatung wurde im Zuge der Gewerbeordnungs(GewO)-Novelle 2005 im § 136a GewO auf die Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen erweitert. Dieses neue, zusätzliche Recht steht jedem Vermögensberater seit 30. November 2004 zu. Der Vermögensberater kann zudem in Ergänzung seiner Dienstleistung (“wirtschaftlicher Zusammenhang”) auch alle sonstigen Versicherungssparten vermitteln – und zwar im Rahmen der neu geschaffenen Gewerbeform “Nebengewerbe”. Dieses Nebengewerbe muss der Vermögensberater bei der Gewerbebehörde registrieren lassen – dadurch wird keine zusätzliche Mitgliedschaft (bei den Agenten oder Maklern) ausgelöst, weshalb auch keine zusätzlichen Grundumlagen anfallen.

Für die Versicherungsvermittlung ist gegenüber der Behörde eine Haftpflichtabsicherung mit einer Deckungssumme von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und EUR 1,5 Mio. für alle Schadensfälle pro Jahr nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister und ohne Registereintrag ist die gewerbliche Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht gestattet.

Nähere Informationen:

Neue Rechtslage - Vermögensberatung und Versicherungsvermittlung (.pdf, 1,96MB)

Versicherungsschutz für den kompletten Tätigkeitsbereich der Vermögensberatung und Wertpapierdienstleistung bietet derzeit nur die vom Fachverband Finanzdienstleister und Lloyd´s gemeinsam erarbeitete Versicherungslösung.

(Begründung: Weltweit gibt es nur wenige Versicherer (Schweizer und Münchner Rückversicherer), die bereit sind, diese umfassenden Risiken zu decken.)

Voraussetzung für den Versicherungsschutz:

Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession lt. versichertem Risiko. D.h. Für Versicherungsmakler bzw. Berater in Versicherungsangelegenheiten, Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung gem. § 94 Z 75 GewO. 2002 Wertpapierdienstleister iS des WAG  sowie deren freie ausdrücklich versicherten Mitarbeiter, insbesondere jene nach § 19 Abs 2a WAG Versicherungsagent (sofern eine Gewerbeberechtigung für Vermögensberatung und/oder eine Wertpapierkonzession vorhanden ist).

Die Bank Austria Finanzservice GmbH bietet für Ihre Kooperationspartner die Möglichkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit vollständigen Versicherungsschutz für Vermögensberater und ist als Pflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung im Bereich Lebens- und Unfallversicherung geeignet. 

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Die Generali Versicherung AG/ Uniqua AG bietet eine Haftpflichtversicherung für Vermögensberater, welche sich auf die gewerbliche Vermögensberatung sowie das Nebengewerbe der Versicherungsvermittlung erstreckt. 

Weitere Anbieter:

  • Hiscox AG
    Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
    Aufrechte Gewerbeberechtigung für Versicherungsvermittlung 
  • Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG
    Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
    Aufrechte Gewerbeberechtigung für Versicherungsmakler bzw. Berater in Versicherungsangelegenheiten