Umsatzsteuervoranmeldung ab 2008 verschärft!
Status Quo
Derzeit sind Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr EUR 100.000,-- überstiegen haben, verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Einreichung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Wird diese Grenze nicht überschritten, entfällt die Verpflichtung einer monatlichen Meldung, die fristgerechte Zahlung der Umsatzsteuer-Zahllast ist ausreichend.
Welche Verschärfungen sind ab 2008 zu erwarten?
Das Finanzministerium plant, diese Grenze auf EUR 30.000,-- zu senken. Die neue Umsatzgrenze soll ab dem Meldezeitraum Jänner 2008 gelten. Maßgeblich sind die Umsätze des Vorjahres – die Neuregelung trifft daher alle jene Unternehmen, die im Jahr 2007 die neue Grenze von EUR 30.000,-- überschritten haben.
Und was müssen Sie zusätzlich noch beachten?
Die Senkung der Umsatzgrenze wirkt sich nicht nur auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung aus. Auch die Kommunalsteuererklärung, die Zusammenfassende Meldung sowie die Jahreserklärungen im Bereich der Ertragsteuern sind elektronisch einzureichen. Die entsprechende Verordnung des Ministeriums befindet sich noch in der Begutachtungsphase. Wir informieren Sie umgehend nach Vorliegen einer endgültigen Entscheidung.
Quelle: www.huebner.at



