Steuerbegünstigungen für Gewerbetreibende: Die Qual der Wahl
Seit Jahresbeginn können Unternehmer zwischen unterschiedlichen Investitionsbegünstigungen wählen - konkret zwischen dem Freibetrag für investierte Gewinne (FbiG, neu ab 2007) und der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne.
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