Nutzen Sie das letzte Jahres-Quartal 2007
Freibetrag für Klein- und Mittelbetriebe
Das Highlight aus dem Förderungspaket für Klein- und Mittelbetriebe ist der Freibetrag für investierte Gewinne. Wenn Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind, können Sie ab heuer einen Teil Ihres Gewinnes steuerfrei nutzen. Bis zu 10% des Gewinnes (max. EUR 100.000,-) bleiben dann unversteuert, wenn Sie um diesen Betrag abnutzbare Anlagegüter oder Wertpapiere anschaffen oder herstellen.
Sollten Sie heuer kein positives Ergebnis erzielen, so gehen diese Verluste erstmals nicht verloren. Sie können bis zu drei Jahre vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Zeitlich unbegrenzt vortragsfähig bleiben sämtliche Anlaufverluste anlässlich einer Betriebseröffnung aus den Jahren von 2004 bis 2006.
Investitionen in Forschung und Ausbildung
Steuerlich sehr attraktiv sind Investitionen in die Forschung und in die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter. Für Forschungstätigkeiten winken Ihnen steuerliche Förderungen in Form von Freibeträgen und Prämien. Auch die Aus- und Fortbildung von Lehrlingen und Mitarbeitern wird Ihnen vom Finanzamt versüßt.
Gehören zu Ihrem Unternehmen mehrere in- oder ausländische Gesellschaften, so ermöglicht die Gruppenbesteuerung eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe. Das ursprünglich umstrittene Modell zur Steuergestaltung hat sich mittlerweile in der Praxis durchgesetzt. Sollten Sie noch für heuer die Begünstigung der Gruppenbesteuerung in Anspruch nehmen wollen, ist der entsprechende Antrag bis zum Jahresende beim Finanzamt einzubringen.
Nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen sind bis zu einem jährlichen Gewinn von EUR 100.000,-- steuerlich begünstigt – es wird nur der halbe Steuersatz fällig. Schöpfen Sie diese Begünstigung voll aus! Eine Ergebnisvorschau für das laufende Jahr verschafft Ihnen Überblick.
Es gibt noch weitere Themen, die für Ihr Unternehmen steuerschonend wirken könnten:
- die neu geregelte Wertpapierdeckung zur Pensionsrückstellung
- die neuen Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
- die neuen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches
- sämtliche Fristen für die Arbeitnehmerveranlagung
Quelle: www.huebner.at



