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Kombilohn: Begünstigung auch für Arbeitgeber

Mit dem Kombilohn soll ein zusätzlicher Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme im Niedriglohnsektor geschaffen werden. Laut AMS gibt es ein Potenzial von bis zu 5.000 offenen Stellen, die nicht besetzt werden können, weil die angebotene Entlohnung zu niedrig ist.
Mit dem Kombilohn soll ein zusätzlicher Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme im Niedriglohnsektor geschaffen und damit die Integration von langzeitbeschäftigungslosen Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Gefördert werden vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis zu einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von 1.000 € (SV-pflichtiges Entgelt ohne Sonderzahlungen). Die Förderung besteht aus einer Kombilohnbeihilfe an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber und wird für maximal ein Jahr ausbezahlt.

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