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Hinweise zum neuen Login

Dienstnehmer-Anmeldung bereits vor Arbeitsantritt verpflichtend vorgeschrieben

Für die Anmeldung stehen den Unternehmern in Zukunft prinzipiell zwei Möglichkeiten offen:

  1. Anmeldung des neuen Dienstnehmers bereits vor Dienstantritt mit sämtlichen Daten (Komplettmeldung), oder
     
  2. Anmeldung in zwei Schritten: Aviso-Meldung vor Arbeitsantritt des Dienstnehmers mit den Mindestangaben (Dienstgeberkontonummer, Name des Versicherten, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum, Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme) und ab Beginn der Beschäftigung innerhalb von sieben Tagen die Vollmeldung mit allen anderen Daten.