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Das Ende der OEGs und KEGs

DIE Rechtsform für Freiberufler fällt durch das Unternehmensgesetzbuch

Durch das Unternehmensgesetzbuch, das ab 1. Jänner 2007 das Handelsgesetzbuch ersetzt, wird die Artenvielfalt der Gesellschaftsformen reduziert. An Personengesellschaften gibt es in Hinkunft nur noch die Offene Gesellschaft (OG) bzw. die Kommanditgesellschaft (KG). Daneben bleiben die Stille Gesellschaft sowie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen.

Bestehende OEGs und KEGs können grundsätzlich unverändert fortbestehen; sie gelten ab Beginn des nächsten Jahres als OG bzw. KG. Dennoch ergibt sich Handlungsbedarf.

Änderung zum Nulltarif
All jene Freiberufler, die ihr Büro oder ihre Kanzlei in Form einer OEG bzw. KEG führen, haben drei Jahre Zeit, den Rechtsformzusatz zu ändern. Die Anmeldung dieser Änderung kann in vereinfachter Form – d.h. ohne das Erfordernis einer beglaubigten Unterschrift – erfolgen und ist gebührenfrei.

Wird die Anpassung bis Ende 2009 nicht durchgeführt, kann das Firmenbuch Zwangsstrafen verhängen. Darüber hinaus tritt eine Firmenbuchsperre ein, d.h. neue Eintragungen in das Firmenbuch sind erst möglich, wenn der Rechtsformzusatz geändert wird.

Was Du heute kannst besorgen, …
Unser Tipp: Führen Sie die Änderung des Rechtsformzusatzes rechtzeitig durch. Wenn Sie in absehbarer Zeit Ihre Drucksorten aufstocken wollen, wäre das ein guter Zeitpunkt, die Änderung im Firmenbuch durchführen zu lassen und den neuen Rechtsformzusatz „OG“ bzw. „KG“ auf Ihrem Firmenpapier anzuführen.

Neben der Rechtsform sollen auch Sitz, Firmenbuchnummer und -gericht angeführt werden. Diese Angaben sind ab 2010 für alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer verpflichtend. Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen …

Quelle: Mag. Andreas Röthlin, Hübner & Hübner

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