Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden:

Passwort vergessen?

Hinweise zum neuen Login

Zusätzlich gibt es ab 1. Jänner 2009 das Modell einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Prinzipiell sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:

  1. Personen, die vor dem 1. Jänner 2009 unselbständig und selbständig waren:
    Sie behalten ihre durch die unselbständige Tätigkeit erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld.  
  2. Personen, die erst nach dem 1. Jänner 2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen (Neugründer), und vorher unselbständig waren:
    Waren sie länger als 5 Jahre vor ihrer Selbständigkeit unselbständig tätig, wahren sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld unbefristet. Waren die Neugründer weniger als 5 Jahre unselbständig erwerbstätig, können sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nur für weitere 5 Jahre sichern.
  3. Selbständige, die nie Arbeitnehmer waren:
    Sie sind nicht automatisch arbeitslosenversichert, können sich aber freiwillig versichern.

Nähere Informationen dazu

Zurück