Zusätzlich gibt es ab 1. Jänner 2009 das Modell einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Prinzipiell sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
- Personen, die vor dem 1. Jänner 2009 unselbständig und selbständig waren:
Sie behalten ihre durch die unselbständige Tätigkeit erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. - Personen, die erst nach dem 1. Jänner 2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen (Neugründer), und vorher unselbständig waren:
Waren sie länger als 5 Jahre vor ihrer Selbständigkeit unselbständig tätig, wahren sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld unbefristet. Waren die Neugründer weniger als 5 Jahre unselbständig erwerbstätig, können sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nur für weitere 5 Jahre sichern. - Selbständige, die nie Arbeitnehmer waren:
Sie sind nicht automatisch arbeitslosenversichert, können sich aber freiwillig versichern.
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