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Abfertigung ab 2008 auch für Selbständige

Welche Möglichkeiten der Abfertigung soll es ab 2008 für Selbständige geben?

Ein Gesetzesentwurf sieht folgendes vor: Freie Dienstnehmer werden in die bestehende betriebliche Mitarbeitervorsorge miteinbezogen, die Beiträge dazu zahlt der Auftraggeber. Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige ist die „Abfertigung neu“ verpflichtend. Freiberufler und Bauern können innerhalb eines halben Jahres entscheiden, dem neuen Modell beizutreten. Ein späterer Eintritt ist nicht mehr möglich.

Welche Vorteile bringt das neue Vorsorgemodell für Selbständige?

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden als Betriebsausgabe anerkannt. Erträge, die aus den veranlagten Beträgen erzielt werden, sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Im Falle der einmaligen Auszahlung der Abfertigung wird der angesparte Betrag mit nur sechs Prozent besteuert. Erfolgt die Auszahlung in Rentenform, so entfällt die Besteuerung zur Gänze.  

Können Selbständige künftig auch Arbeitslosengeld beziehen?

Neben dem betrieblichen Vorsorgemodell ist auch eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige in Vorbereitung. Für freie Dienstnehmer soll diese soziale Absicherung ab dem Jahr 2008 verpflichtend eingeführt werden. Ein Jahr später können auch Selbständige, allerdings auf freiwilliger Basis, die Möglichkeit einer Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.  

Quelle: www.huebner.at