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Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Das Ziel der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die im Mai 2003 verabschiedet wurde und sich derzeit in Umsetzung in nationale Gesetzgebung befindet, ist die Ermöglichung und Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit für Pensionsfonds. Es ist gelungen, durch die Ermöglichung eines 'level-playing-fields' zwischen Pensionsfonds und Lebensversicherungen bei gleichzeitiger Bewahrung hoher, sozialer Standards (Informationspflichten, Berücksichtigung der biometrischen Risiken) den Wettbewerb unter den Anbietern zu fördern. Mit Vermögenswerten von mehr als 2,5 Billionen Euro, das entspricht rund 25 % des BIP der Europäischen Union, spielen Pensionsfonds eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung der europäischen Wirtschaft und der Funktionsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte.

Transparenz-Richtlinie

Die Transparenz-Richtlinie schreibt Informationspflichten von Emittenten europaweit vor und wurde im März dieses Jahres verabschiedet. Besonderer Verhandlungserfolg ist, dass es keine verpflichtende Quartalsberichterstattung für Unternehmen geben wird. Statt den ursprünglich vorgesehenen detaillierten Quartalsberichten sind nach der Einigung nur Zwischenberichte, die sich auf allgemein gehaltene, rein qualitative Angaben beschränken sollen und keinerlei Zwischeninformationen über die Geschäftszahlen verlangen, vorgesehen. Es wird somit keine zusätzlichen bürokratischen Hürden für Unternehmen geben.

Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

Durch die Verabschiedung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie wird es Wertpapierhäusern in Zukunft ermöglicht, sich nach einer einmaligen Zulassung in jedem Mitgliedsland niederzulassen. Ob ein Anleger künftig Aktien in Österreich, Deutschland oder Spanien kauft - er wird demselben Anlegerschutz und denselben Ausführungsstandards unterliegen. Kernpunkt dieser Richtlinie war die Schaffung eines level-playing-fields zwischen Börsen und Banken, die Aktien intern handeln. Der Wettbewerb wird so bei gleichzeitiger Bewahrung von maximalen Transparenzanforderungen forciert.

Basel II - Neue Vorschrift für Banken bzgl. Eigenkapitalunterlegung

Die wichtigsten Erfolge der letzten Legislaturperiode bzgl. Basel II

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Verbraucherkredit-Richtlinie

Der Kommissionsvorschlag zur Verbraucherkredit-Richtlinie bezweckt eine möglichst weit gehende Harmonisierung auf dem Gebiet der Kreditangebote für Verbraucher. Gleichzeitig soll ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährt werden - mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes für Verbraucherkredite zu verbessern. Mit großer Mehrheit hat sich das Europaparlament klar gegen das Prinzip der Maximalharmonisierung von Kreditverträgen ausgesprochen. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Kredite zwischen 500 und 100.000 Euro eingeschränkt. Auch die von der Kommission geforderten Detailinformationen für den Kunden sind vorerst vom Tisch. Es ist zu hoffen, dass der Rat die Parlamentsvorstellungen aufnimmt, die Verhandlungen werden in der 2. Lesung aber sicher weitergehen.

Euro-Zahlungsverkehrsraum

In seinem Initiativbericht begrüßt das Europäische Parlament das Vorhaben der Europäischen Kommission, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Für Österreich, wo 70% der Transaktionen über Lastschriften erfolgen, ist der bevorstehende Bericht von großer Bedeutung.

- Die klare Absage an die von der Kommission angedachte verschuldensunabhängige Haftung für Banken bei Internetkäufen
- die Erleichterung beim Wechseln der Bank für den Kunden und damit die Förderung des bankinternen Wettbewerbs
- die Forderung nach einer europaweit einheitlichen Service-Telefonnummer

sind nur ein Teil der Ergebnisse zahlreicher Änderungsanträge des Wirtschafts- und Währungsausschusses.